Kompetenzzentrum für Bewegung und Atemtraining

Patientenrechte

Erfolgt die Physiotherapie aufgrund einer ärztlichen Verordnung, wird die verschriebene Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen (nach Abzug des Selbstbehalts).
Die Grundversicherung übernimmt keine Behandlung ohne ärztliche Verordnung. Wenn Sie Anspruch auf Physiotherapie haben, hat Ihre Krankenkasse das Recht, bei Ihrem behandelnden Arzt einen Bericht zu verlangen.
Sie haben das Recht, Ihre Physiotherapie-Praxis selbst zu bestimmen. Suchen Sie eine Physiotherapeutin oder einen Physiotherapeuten dem Sie vertrauen.

Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung der Anzahl an Verordnungen. Beachten Sie jedoch, dass nach 36 Therapie-Sitzungen der Vertrauensarzt der Krankenkasse oder Unfallversicherung beim behandelnden Arzt eine schriftliche Begründung der Fortsetzung der Therapie verlangen kann.

Falls die Krankenkasse Leistungen kürzen, oder ihre Rechnung nicht bezahlen will wenden sie sich direkt an die Patientenstelle in ihrer Umbebung. Eine Übersicht finden sie auf www.patientenstelle.ch . Oder wenden sie sich an den Ombusmann

Physio Training Wilchingen
Hofackerstrasse 6
8217 Wilchingen
Telefon 052 681 29 04
Fax 052 681 19 12
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News
Der Voleyball-Club Hallau ist in die 3. Liga aufgestiegen.

Nachdem sich die Damen ihre Grundkondition schon im letzten Jahr im Physio Training Wilchingen geholt hatten, sind sie in diesem Jahr wieder bei uns am Trainieren um in Form zu kommen.

Weitere Infos finden sie unter "Spezielles"

Über 100 Stunden Öffnungszeit pro Woche!

Sie sind Frühaufsteher und möchten morgens um 04.00 Uhr trainieren, abends spät oder am Sonntag? Kein Problem im Physio Training Wilchingen ist das möglich.!

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