Patientenrechte
Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung der Anzahl an Verordnungen. Beachten Sie jedoch, dass nach 36 Therapie-Sitzungen der Vertrauensarzt der Krankenkasse oder Unfallversicherung beim behandelnden Arzt eine schriftliche Begründung der Fortsetzung der Therapie verlangen kann.
Falls die Krankenkasse Leistungen kürzen, oder ihre Rechnung nicht bezahlen will wenden sie sich direkt an die Patientenstelle in ihrer Umbebung. Eine Übersicht finden sie auf www.patientenstelle.ch . Oder wenden sie sich an den Ombusmann


